Wie werde ich Wahlhelfer?
Wahlhelfer kannst du unter folgenden Bedingungen werden:
- Bundestagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren,
- Wahlen zum Europaparlament: Deutsche und EU-Bürger ab 18 Jahren,
- Bürgerschaftswahlen: Deutsche ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind
- Wahlen zu den Bezirksversammlungen: Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer in Hamburg wird ein angemessenes Erfrischungsgeld in unterschiedlicher Höhe gezahlt.
Weitere Infos gibt es HIER
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