Wahlhelfer kannst du unter folgenden Bedingungen werden:

  • Bundestagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren,
  • Wahlen zum Europaparlament: Deutsche und EU-Bürger ab 18 Jahren,
  • Bürgerschaftswahlen: Deutsche ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind
  • Wahlen zu den Bezirksversammlungen: Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer in Hamburg wird ein angemessenes Erfrischungsgeld in unterschiedlicher Höhe gezahlt. 

Weitere Infos gibt es HIER